Der Wettstreit von Regierung und Opposition zeichnet die Demokratie aus. Die Minderheit im Bundestag muss ihren Standpunkt in den Willensbildungsprozess des Parlaments einbringen können. Das Grundgesetz und die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages bringen Verantwortlichkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten der Mehrheit und der nicht die Regierung tragenden Fraktionen (Opposition) zu einem angemessenen Ausgleich.
Um deren Minderheitenrechte in der 18. Wahlperiode zu stärken, in der eine Große Koalition aus CDU/CSU und SPD regiert, haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung der 18. Wahlperiode vorgelegt (Drs. 18/481). Er wurde an diesem Donnerstag im Bundestag in 1. Lesung beraten.
Die SPD-Abgeordnete Dagmar Ziegler sagte vor dem Parlament, der Schutz der Mitwirkungsrechte der Parlamentarier sei ein hohes Gut. Die Opposition habe jedoch mit ihren Forderungen bei den Koalitionsfraktionen "offene Türen eingerannt". Denn den Forderungen sei man immer nachgekommen. Ziegler wies darauf hin, dass der Opposition (Linke und Grüne) durch die Vorschläge der Koalition mehr Rechte zugestanden würden, als sie eigentlich aufgrund des Wählervotums habe. Das Angebot sei eine "faire Handreichung".
Sonja Steffen ergänzte, dass bereits im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Union festgeschrieben sei, die Rechte der Opposition in der 18. Wahlperiode zu fördern. Nun liege "ein guter Kompromis" vor.
Opposition kann Bundestag einberufen
Im Kern geht es darum, der Minderheit zu ermöglichen, ihre Standpunkte angemessen einzubringen. Ein Untersuchungsausschuss kann auf Antrag aller Mitglieder der Oppositionsfraktionen eingesetzt werden. Ein Viertel der Sitze ist für Mitglieder der Oppositionsfraktionen vorgesehen.
Alle Mitglieder der Oppositionsfraktionen können gemeinsam den Bundestag einberufen und eine Enquete-Kommission einsetzen. Gleiches gilt auch für die Wahrnehmung der Rechte des Bundestages in EU-Angelegenheiten (z. B. in Bezug auf den Haushaltsausschuss). Neben weiteren Möglichkeiten, etwa öffentliche Anhörungen in federführenden Ausschüssen durchführen zu lassen, sollen den Oppositionsfraktionen längere Redezeiten zugestanden werden. Zudem ist bei Aktuellen Stunden die Redneranzahl der Regierungsfraktionen verringert, die von Grünen und Linken angehoben worden.
Schließlich soll der Oppositionszuschlag auf 15 Prozent erhöht werden. Damit können Grüne und Linke mit jeweils 300.000 Euro mehr pro Jahr rechnen. So soll ihnen ermöglicht werden, externe Expertisen einzuholen und Sachverständige einzuladen. Dadurch sollen Nachteile gegenüber den Regierungsfraktionen ausgeglichen werden, die auf die Expertise der Ministerien zurückgreifen können.