Oft bekommen die Verbraucherinnen und Verbraucher davon gar nichts mit. Die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten zum Beispiel zu Werbezwecken kann zu Verletzungen des Persönlichkeitsrechts führen. Um dagegen vorzugehen, müssen Datenschutzregeln effektiv durchgesetzt werden.

In der Regel erkennen Verbraucherinnen und Verbraucher Verstöße gegen das Datenschutzrecht gar nicht. Außerdem wollen sie häufig die Kosten und den Aufwand, der mit dem Vorgehen gegen Datenschutzverstöße verbunden ist, nicht eingehen. Aber auch die Existenz von Rechtsabteilungen in den Unternehmen schreckt einzelne Verbraucher eher ab, einen Rechtsstreit einzugehen.

Aus diesem Grund haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag durchgesetzt, eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass Verbraucherschutzverbände datenschutzrechtliche Verstöße abmahnen und Unterlassungsklage dagegen erheben können. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften des Datenschutzes (Drs. 18/4631) vorgelegt, den der Bundestag am 23. April 2015 in 1. Lesung beraten hat.

„Das Sammeln von Daten ist in der digitalisierten Welt ein lukratives Geschäft“, sagte der Parlamentarische Staatsekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Ulrich Kelber (SPD). „Wenn diese Daten verknüpft werden, dann können umfangreiche Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile erstellt und Verhalten kann gelenkt werden“, machte Kelber klar. Das stelle eine Gefährdung des Persönlichkeitsrechts dar, wovon alle Verbraucherinnen und Verbraucher gleichermaßen betroffen seien. Um die Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzes zu verbessern, solle es künftig Verbraucherschutzverbänden und Kammern ermöglicht werden, „bei Verstößen gegen Verbaucherschutzdatenrecht mit Abmahnungen und Klagen gegen die verantwortlichen Unternehmen vorzugehen,“ erläuterte Kelber.

Das sei ein Gewinn für Verbraucherinnen und Verbraucher, „weil hier eine Lücke bei der Rechtsdurchsetzung geschlossen wird“, sagte Michelle Müntefering, zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion.

Ergänzung im Unterlassungsklagengesetz

Im Kern wird mit dem Gesetzentwurf im Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) eine Ergänzung vorgenommen, durch die es künftig möglich sein wird, dass Verbraucherschutzverbände und andere anspruchsberechtigte Stellen wie Wirtschaftsverbände, Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern im Interesse des Verbraucherschutzes gegen Unternehmer mit Abmahnungen und Klagen vor den Zivilgerichten vorgehen können, wenn sie Verbraucherdaten zu bestimmten kommerziellen Zwecken unzulässig erheben, verarbeiten oder nutzen. Denn in diesem Fall wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von einer Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern verletzt. Darunter fallen die unzulässige Verwendung für Werbung, Markt- und Meinungsforschung, das Betreiben von Auskunfteien, das Erstellen von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen, der Adresshandel und der sonstige Datenhandel sowie vergleichbare kommerzielle Zwecke.

Die neuen Regelungen wurden so gestaltet, dass sich die Arbeit der Datenschutzbehörden und der Rechtsschutz durch Verbraucherverbände gegenseitig ergänzen. Um das Wissen und den Sachverstand der Datenschutzbehörden zu nutzen, wurde deshalb in gerichtlichen Verfahren nach dem Unterlassungsklagengesetz auch ein Anhörungsrecht für die Datenschutzbehörden vorgesehen.

Darüber hinaus soll nach dem Gesetzentwurf die Vereinbarung von Formerfordernissen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen erschwert werden. Für Kündigungen und vergleichbare Erklärungen von Verbrauchern soll künftig nur noch die „Textform“ vereinbart werden können – im Unterschied zur „Schriftform“. Damit wird klargestellt, dass in Zukunft jeder zum Beispiel seinen Handyvertrag per E-Mail kündigen kann und keinen Brief mehr schreiben muss.