Leider ist dies aus Sicht der Arbeitsgruppen Umwelt und Kommunalpolitik der SPD-Bundestagsfraktion nicht gelungen. Wir lehnen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts (KrWG) in wesentlichen Punkten ab –ähnlich wie die kommunalen Spitzenverbände und Umweltverbände.
Über ein Jahr nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs des BMU zur Neuordnung des deutschen Abfallrechts hat das Bundeskabinett am 30.03.2011 offiziell den Gesetzentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Mit diesem Gesetz soll die EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt und das bestehende deutsche Abfallrecht umfassend modernisiert werden. Bereits am 29.03. wurde das Gesetz zur Notifizierung bei der EU-Kommission eingereicht.
Umweltpolitische Aspekte
Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes stärkt keinesfalls die Abfallvermeidung und den Ressourcenschutz. Die schwarz-gelbe Regierung vergibt mit diesem Entwurf die Chance, die umwelt- und ressourcenpolitischen Ziele in sinnvoller Weise auszuweiten.
Der Gesetzentwurf setzt die 5-stufige Abfallhierarchie der EU-Abfallrahmenrichtlinie nicht konsequent um. Abfallvermeidung ist zwar laut Gesetzentwurf das oberste Ziel, es fehlen aber Vorschriften wie dies umgesetzt werden soll und klare Zielvorgaben.
Bedenklich ist auch die teilweise Gleichsetzung von stofflicher und energetischer Verwertung, da dies der europäischen Regelung widerspricht, wonach die stoffliche Verwertung, Vorrang vor der energetischen Verwertung hat. Die teilweise Gleichsetzung beider Verwertungsarten (ab einem Heizwert von 11000 KJ) könnte dem Recycling schaden. Der Verweis auf spätere stoffstromspezifische Verordnungen ohne verpflichtende zeitliche Vorgaben für die Fertigstellung reicht nicht aus.
Der Gesetzentwurf enttäuscht auch hinsichtlich der vorgegebenen Recyclingquoten für die stoffliche Verwertung von Siedlungs-, Bau- und Abbruchabfällen und lässt damit wenig Spielraum für neue Ansätze hin zu einer effizienten Ressourcennutzung.
Kommunalpolitische Aspekte
Erheblichen Änderungsbedarf bei dem Gesetzentwurf sehen wir vor allem bei den Formulierungen zur Überlassungspflicht, zur gewerblichen Sammlung und zur Wertstofftonne.
Die Ausweitung der gewerblichen Sammlung gegenüber dem Altpapierurteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. Juni 2009 und die Herausnahme der Wertstofftonne aus den Überlassungspflichten, halten wir für falsch.
Entgegen der Behauptung der Bundesregierung und des Bundesumweltministeriums bevorzugt der Entwurf private Entsorgungsunternehmen. Unter dem Deckmantel der Herstellerverantwortung wollen Schwarz-Gelb und die private Entsorgungswirtschaft die geplante Wertstofftonne in die Zuständigkeit der Privaten stellen.
Das würde nach unserer Meinung dazu führen, dass die Kommunen die unattraktiven Reststoffe entsorgen müssen und die privaten Entsorger sich die gewinnbringenden Materialien herauspicken können. Letztendlich würde dies zu zusätzlichen Kosten für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) führen, den Abbau dortiger Arbeitsplätze beschleunigen sowie höhere Gebühren für die Bürger bedeuten. Daneben leiden auch Umwelt, Ressourcenschutz und Daseinsvorsorge, da private Sammlungen aufgrund der Marktschwankungen nicht kontinuierlich stattfinden, wie die privaten Altpapiersammlungen zeigten.
Fazit
Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich klar für die Zuständigkeit der Kommunen für den gesamten Hausmüll und gegen eine Ausweitung der gewerblichen Sammlung aus. Wir sind für die Einführung einer Wertstofftonne in kommunaler Zuständigkeit. Wir sind für die Förderung stofflicher Verwertung und getrennter Sammlung. Die stoffliche Verwertung muss Vorrang vor der energetischen Verwertung haben. Bei der Weiterentwicklung getrennter Sammlung, wie z. B. der von uns befürworteten Bioabfallsammlung, sind lokale Gegebenheiten zu berücksichtigen.