Anfang 2009 nutzten 137.000 Menschen Carsharing-Angebote in etwa 270 Städten und Ge-meinden. Die Nutzerzahlen nehmen stetig zu: allein gegenüber 2008 um 18 Prozent. Mittelfristig wird das Potential von Carsharing – bei geeigneten Rahmenbedingungen – auf bis zu zwei Millionen Nutzerinnen und Nutzer geschätzt.

Nur mit einem verkehrsträgerübergreifenden Angebot "aus einer Hand" und einem einfachen Zugang lassen sich weitere Kundenkreise für Carsharing gewinnen. Voraussetzung dafür ist ein dichtes Stationsnetz für Carsharing-Fahrzeuge, das einen wohnortnahen Zugang ebenso ermöglicht wie die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel. Bisher fehlt den Kommunen jedoch eine rechtssichere und bundeseinheitliche Regelung, die ihnen über Modellversuche hinaus die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum ermöglicht. Dies ist eines der Hindernisse für das weitere Wachstum dieser Verkehrsdienstleistung.

Wir fordern die Bundesregierung mit unserem Antrag (Kommunen die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen ermöglichen, Drs. 17/781) auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Kommunen die Möglichkeit zur Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum einräumt. Dabei ist die kommunale Planungshoheit zu beachten und den Kommunen die Entscheidung darüber zu überlassen, ob und in welchem Umfang sie Carsharing-Stellplätze ausweisen. Zusätzlich ist bundesweit ein einheitlicher Rahmen für das Verfahren, die Kennzeichnung der Stellplätze und der Fahrzeuge sowie die Gebührenerhebung zu schaffen.