Der Bundestag hat beschlossen, die Bundeswehr mit einem Sondervermögen über 100 Milliarden Euro auszustatten. Ziel ist eine leistungsfähige und fortschrittliche Bundeswehr, die so ausgestattet ist, dass sie ihren Kernauftrag – die Landes- und Bündnisverteidigung – auch im Lichte der neuen Bedrohungslage voll erfüllen kann. 

Dass es bei einem Vorhaben in dieser Dimension zu einer gemeinsamen Lösung von Regierung, Koalitionsfraktionen und der größten Oppositionsfraktion kommt, zeigt, dass alle Beteiligten ihrer großen staatspolitischen Verantwortung nachkommen. Die Errichtung des Sondervermögens soll im Grundgesetz verankert werden. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat nötig. Nach dem Beschluss des Bundestages muss nun der Bundesrat noch zustimmen.

Den Weg eines Sondervermögens haben die Regierungsfraktionen gewählt, weil einerseits zügig in eine moderne Bundeswehr investiert werden muss und andererseits keine Abstriche bei den vereinbarten wichtigen Vorhaben der Koalition gemacht werden sollen. Investitionen in die nötige Transformation und den gesellschaftlichen Zusammenhalt bleiben wichtig.

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Sondervermögen Bundeswehr

Wer in Freiheit leben will, braucht militärische Stärke

Der durch Präsident Putin befohlene brutale und durch nichts zu rechtfertigende Angriff Russlands auf die Ukraine hat sowohl die europäische wie auch die weltweite Friedensordnung ins Wanken gebracht. Russland hat gewaltsam das Völkerrecht gebrochen.

Dieser Krieg markiert eine Zeitenwende, die auch in unserer Politik für unser Land neue Antworten erfordert. Er hat vor Augen geführt: Wer in Freiheit leben will, braucht auch militärische Stärke, um diese Freiheit zu schützen und zu verteidigen.

Über viele Jahre wurde an der Bundeswehr gespart, gekürzt und sie wurde schlecht verwaltet. Das hat zu großen Lücken bei der Ausrüstung der Streitkräfte geführt.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat in seiner Regierungserklärung zur Zeitenwende am 27. Februar 2022 im Deutschen Bundestag angekündigt, dass von nun an Jahr für Jahr mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts in die Verteidigung investiert werden.

Es wurde nun vereinbart, dass das Sondervermögen genutzt werden soll, um im mehrjährigen Durchschnitt von fünf Jahren zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsaufgaben nach NATO-Kriterien bereitzustellen.

Maßnahmen zur Cybersicherheit aus dem Bundeshaushalt

Nach Verausgabung des Sondervermögens sollen aus dem Bundeshaushalt weiterhin die finanziellen Mittel bereitgestellt werden, um das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und den deutschen Beitrag zu den NATO-Fähigkeitszielen zu gewährleisten.

Es wurde weiter vereinbart, dass unabhängig vom Sondervermögen Bundeswehr zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Maßnahmen zu Cybersicherheit, Zivilschutz sowie zur Ertüchtigung und Stabilisierung von Partnern über den Bundeshaushalt finanziert werden sollen. Die Bundesregierung wird eine Strategie zur Stärkung der Sicherheit im Cyber- und Informationsraum vorlegen.

Schließlich wurde in den Verhandlungen das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens dahingehend präzisiert, dass der Zweck des Sondervermögens noch klarer beschrieben wird: Es soll die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit stärken und dazu ab dem Jahr 2022 die Fähigkeitslücken der Bundeswehr schließen.

Die Mittel des Sondervermögens sollen der Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr dienen, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen.

Wirtschaftsplan enthält konkrete Rüstungsvorhaben

Das Bundesministerium der Verteidigung hat in den vergangenen Wochen die dringendsten Fähigkeitslücken identifiziert.

Gleichzeitig wird das Verteidigungsministerium dafür sorgen, dass die Mittel verantwortungsvoll und wirtschaftlich ausgegeben werden. Marktverfügbare und bewährte Systeme haben Vorrang vor aufwändigen Entwicklungslösungen. Die Beschaffungsverfahren werden deutlich vereinfacht und beschleunigt. Erste Maßnahmen dazu wurden bereits ergriffen.

Die Realisierung dieser Ziele wird von einem beratenden Gremium des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages begleitet. Weitere parlamentarische Beteiligungsrechte werden dadurch zusätzlich gewährleistet.