Am Donnerstag hat das Parlament erstmals einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes erörtert (Drs. 18/8620).
Vorgesehen ist beispielsweise, auf die Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug des Mieters zu verzichten und Personen, die bereits ins Ausland verzogen sind, die Abmeldung in elektronischer Form zu ermöglichen.
Die Novellierung berücksichtigt außerdem die erst nach Verkündung erfolgten Rechtsänderungen zur Einführung des Ersatz-Personalausweises sowie zur Neuregelung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsgesetz. Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus Regelungen zur Vereinfachung und Entbürokratisierung administrativer Verfahren.