Zunächst sinkt die Neuverschuldung auf dem Papier zwar von 57 Milliarden Euro im Regierungsentwurf auf 48,4 Milliarden Euro. Nur: Allein durch die konjunkturellen Mehreinnahmen bei den Steuern und Minderausgaben für den Arbeitsmarkt hätte sie schon um etwa 10,3 Milliarden Euro gesenkt werden müssen – auf dann 46,7 Milliarden Euro. Die Koalition hat also nicht gespart, sondern dort draufgesattelt, wo es ihrer Klientel nützt. Ergebnis: 1,4 Milliarden Euro aus den Mehreinnahmen werden „verfrühstückt“, anstatt die von vielen gesellschaftlichen Akteuren kritisierten unsozialen Kürzungen zu korrigieren.

Rede des Fraktionsvorsitzenden Frank-Walter Steinmeier MdB in der Generaldebatte 2./3. Lesung Bundeshaushalt 2011 am 24.11.2010:

 

Chancen für einen nachhaltigen Aufschwung verspielt

Die Regierung kapituliert vor den Herausforderungen der Finanzkrise und verspielt die große Chance für einen nachhaltigen Aufschwung, an dem auch Geringverdiener und Arbeitslose teilhaben.

Der vorgelegte Haushalt ist ein Dokument der Klientelpolitik. Bedient werden die Interessen einflussreicher Lobbygruppen. Lohndumping auf Kosten des Steuerzahlers wird nicht eingeschränkt, sondern soll ausgeweitet werden, statt eines Mindestlohns kommt mit der Ausweitung der Hinzuverdienstgrenzen die weitere Subventionierung des Niedriglohnsektors. Die Kernbrennstoffsteuer wird nicht einmal das von der Regierung selbst veranschlagte Volumen erbringen, geschweige denn die Oligopolgewinne aus der Laufzeitverlängerung ausgleichen. Die Luftverkehrssteuer zahlen am Ende die Verbraucher. Steuerprivilegien für Hoteliers und Erben bleiben bestehen. Vor allem die angekündigte Finanztransaktionssteuer, die den Finanzsektor wirksam an den Krisenkosten beteiligen würde, steht in den Sternen.

Der Haushalt exekutiert die von Schwarz-Gelb betriebene Spaltung der Gesellschaft. Die größten Lasten tragen Arbeitslose, Alleinerziehende, Eltern und normale Arbeitnehmer. Für sie ist das schwarz-gelbe Wahlversprechen „mehr Netto vom Brutto“ eine glatte Lüge. Dramatische Einschnitte bei den Eingliederungsleistungen in den Arbeitsmarkt, die Abschaffung des Rechts, einen Schulabschluss nachzuholen, die Streichung des Elterngeldes für Langzeitarbeitslose, die Streichung des Rentenversicherungsbeitrages für Langzeitarbeitslose, wodurch die Gesetzliche Rentenversicherung mit 1,8 Milliarden Euro belastet und auf lange Sicht das Risiko für die Kommunen gesteigert wird, bei Altersarmut einzuspringen, oder auch der Tot auf Raten für das Programm Soziale Stadt – diese Schritte sind nicht nur sozial fragwürdig, sie sind schädlich für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und für die Integration von Einwanderern.

Schließlich versagt der Haushalt vor der Aufgabe, Investitionen zu stärken, Innovationen zu dynamisieren und die deutsche Binnenmarktentwicklung zu verbessern, die unsere einseitige Abhängigkeit vom Export ausgleichen würde. Die Kürzungen bei der Förderung Erneuerbarer Energien, beim Klimaschutz, bei der Städtebauförderung gehen zu Lasten der Zukunft.

Die SPD hat eine Alternative vorgelegt. Eine ambitioniertere Rückführung der Schulden ist möglich. Zugleich können gegenfinanzierte Verbesserungen bei einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik, bei Bildung und Integration, bei Umwelt und Klimaschutz, bei den Investitionen in den Kommunen und bei der Entlastung der Städte und Gemeinden von Sozialausgaben erreicht werden. Schwarz-Gelb will es nicht.

Schäuble untergräbt Schuldenbremse

Damit aber nicht genug: Herr Schäuble trickst und untergräbt damit die Glaubwürdigkeit und Effektivität der neuen Schuldenregel im Grundgesetz gleich im ersten Jahr ihrer Anwendung. Denn Regierung und Koalition verweigern eine ehrliche Bestimmung der vorgeschriebenen Schuldenreduzierung. Da sich die Haushaltssituation im zweiten Halbjahr 2010 nochmals erheblich verbessert hat, hätte die für den Abbaupfad bis 2016 maßgebliche Größe des sog. strukturellen Defizits nach Geist und Sinn der gesetzlichen Regelung nochmals aktualisiert werden müssen. Schwarz- Gelb hat das nicht getan und sich über diesen Trick ermöglicht, bis 2014 voraussichtlich mehr als 27 Milliarden Euro mehr Schulden machen zu können als nach dem Grundgesetz eigentlich zulässig. Bundesrechnungshof, Bundesbank und der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung haben das stark kritisiert, weil dieser Trick schon 2011 die Schuldengrenze um 3,4 Milliarden Euro verletzt.

Es drängt sich also der Verdacht auf: Mit diesem Spielraum wollen der Bundesfinanzminister und die Koalition einen zweiten Wahlbetrug mit dem gleichen Steuersenkungsthema wie bei der letzten Bundestagswahl vorbereiten.

Die SPD steht ohne Abstriche zum Geist und Inhalt der neuen verfassungsrechtlichen Vorgaben und hat durch ihre Anträge belegt, dass die Einhaltung der aktualisierten Verschuldungsgrenze möglich ist – und dabei zugleich alle sozial ungerechten und unsolidarischen Kürzungen zurückgenommen!

Das Konsolidierungsprogramm der SPD

Zur Gewährleistung einer nachhaltigen, wachstumsorientierten Konsolidierungspolitik sind die folgenden Maßnahmen unverzüglich umzusetzen:

  1. Die Maßnahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes mit Ausnahme der Erhöhung des Kindergelds und der Leistungen zur steuerlichen Entlastung und Förderung der Familien mit Kindern und zur besonderen Berücksichtigung der Aufwendungen der Familien für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildung der Kinder und des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sind zurückzunehmen. Daraus resultieren Mehreinnahmen des Bundes von 1,8 Milliarden Euro jährlich. Zudem profitieren Kommunen und Länder.

  2. Das Kernbrennstoffsteuersteuergesetz ist hinsichtlich der Bemessungsgrundlage und des Geltungszeitraums im Sinne des Antrags der SPD im Haushaltsausschuss vom 21. Oktober 2010 neu zu gestalten. Daraus resultieren über die 2,3 Milliarden Euro jährlich hinaus, die bislang zur Haushaltskonsolidierung vorgesehen sind, weitere 1,2 Milliarden Euro, die zur Verstärkung der klimaschützenden Investitionsprogramme, des Gebäudesanierungsprogramms, aber auch zur Haushaltskonsolidierung zu verwenden sind. Aus dem Aufkommen sind 300 Mio. Euro zur Kompensation von Steuermindereinnahmen aufgrund dieses Gesetzes den Kommunen durch eine Erhöhung der Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung im Alter zuzuführen.

  3. Es ist umgehend ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gemäß des Antrags der SPD-Fraktion (BT-Drs. 17/1408) einzuführen, der zu substantiellen Mehreinnahmen und Minderausgaben führt, und zwar gesamtstaatlich jeweils bei der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Bundesagentur für Arbeit, aber auch beim Bund durch Minderausgaben bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor allem durch eine sich reduzierende Zahl von sog. Aufstockern, aber auch über Steuermehreinnahmen. Diese Mehreinnahmen und Minderausgaben summieren sich für den Bund auf etwa 3,5 Milliarden Euro.

  4. Mittelfristig ist die Einführung einer Bundessteuerverwaltung anzustreben, die gemäß der Auffassung des Bundesrechnungshofs jährliche Mehreinnahmen für den Bund von bis zu 12 Milliarden Euro zur Folge hätte. Kurzfristig ist dies für 2011 durch eine Verbesserung und Optimierung des (einheitlichen) Steuervollzugs durch die Länder u.a. mithilfe des Instruments der Ausweitung von Betriebsprüfungen einzuleiten. Daraus resultieren Mehreinnahmen für den Bund von etwa 3,7 Milliarden Euro für 2011 und jeweils aufsteigend in den Folgejahren.

  5. Der Spitzensteuersatz in der Einkommensteuer ist von 42 Prozent auf 49 Prozent zu erhöhen, dafür aber erst ab einem zu versteuernden Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro für Ledige und 200.000 Euro für Verheiratete. Daraus resultieren mindestens Mehreinnahmen des Bundes von etwa 2,8 Milliarden Euro.

Damit senkt die SPD die Neuverschuldung ab auf 42,3 Milliarden Euro und liegt damit im Gegensatz zur Koalition nicht über, sondern deutlich unter der Schuldenobergrenze von 45 Milliarden Euro.