Der Bundestag hat am Donnerstag in 2./3. Lesung einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem eine Modernisierung des Bundesarchivgesetzes aus dem Jahr 1988 auf den Weg gebracht wird (Drs. 18/9633). Das ist auch im Koalitionsvertrag vereinbart.

Das Bundesarchiv nimmt in Deutschland die Aufgaben eines Nationalarchivs wahr. Dort werden die Unterlagen des Bundes und seiner Rechtsvorgänger gesichert, nutzbar gemacht und der Wissenschaft zur Verfügung gestellt. Damit ist das Archiv quasi das Gedächtnis unseres Staates und ein identitätsstiftender Ort der historischen Meinungsbildung.

Nun soll das Bundearchiv in Zeiten des digitalen Wandels nutzer- und wissenschaftsfreundlicher werden. Hierzu sieht das geplante Gesetz insbesondere vor, die Schutzfristen für Archivgut des Bundes mit personenbezogenen Daten von 30 Jahren nach Tod der jeweiligen Person auf zehn Jahre zu verkürzen.

Auch Annahme elektronischer Unterlagen

Darüber hinaus ist unter anderem vorgesehen, dass Bundesbehörden ihre Unterlagen nun nach spätestens 30 Jahren dem Bundesarchiv zur Übernahme anbieten müssen. Künftig wird das Bundesarchiv auch elektronische Unterlagen annehmen und ein digitales Zwischenarchiv errichten. Damit werden die Voraussetzungen für eine elektronische Aktenführung geschaffen, die im so genannten E-Government-Gesetz vorgesehen ist.

Übrigens: Bei allen acht Änderungen, die es im parlamentarischen Verfahren am Gesetzentwurf gab, hat sich die SPD-Fraktion durchgesetzt. Ein Beispiel: Unterlagen, die den Informationszugangsgesetzen unterliegen, können auch nach Abgabe an das Bundesarchiv weiterhin ohne Schutzfristen eingesehen werden; dabei gilt die Regelung künftig für alle Informationszugangsgesetze. Damit wurde der Anwendungsbereich der Norm über die bisherige Beschränkung auf das Informationsfreiheitsgesetz hinaus ausgeweitet.