Die Vielfalt an pflanzlichem und tierischem Leben stellt den Reichtum unserer Erde dar. Doch sie schwindet weiterhin nahezu ungebremst in dramatischem Ausmaß – wenn auch regional in unterschiedlicher Geschwindigkeit. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um den Verlust der biologischen Vielfalt national und international zu stoppen und die Ursachen zu bekämpfen. Deshalb haben die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis/die Grünen einen Antrag ins Parlament eingebracht, der am 7. Oktober 2010 beschlossen wurde.

Der Verlust betrifft alle drei Komponenten der biologischen Vielfalt in gleicher Weise: den Verlust an natürlichen Lebensräumen, den Verlust an Arten und den Verlust an genetischer Unterschiedlichkeit innerhalb der Arten. Die Hauptursachen dafür sind die direkt oder indirekt durch den Menschen verursachten Veränderungen der Lebensräume, die Übernutzung von Arten und Ökosystemen, die anhaltende Umweltverschmutzung, die Verschleppung und Ausbreitung gebietsfremder Arten sowie der Klimawandel. Die Fähigkeit von Ökosystemen zur Regeneration und zur Bereitstellung der Wohlfahrtsleistungen muss für künftige Generationen gesichert werden.

Die Dringlichkeit der Bewahrung unserer Lebensgrundlagen ist oft mangels Kenntnis ökologischer Zusammenhänge und wirtschaftlicher Abhängigkeiten nicht im Bewusstsein der Bürger und damit auch nicht im Alltagshandeln angekommen. Das Thema biologische Vielfalt muss deshalb in allen  Politik- und Wirtschaftsbereichen wie zum Beispiel der Haushalts-, Wirtschafts-, Agrar-, Fischerei-Wald-, Klima-, Entwicklungs-,Verkehrs- und Bau- sowie der Bildungs- und Forschungspolitik kooperativ verankert werden.

Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, sich für ambitionierte internationale Ziele zur biologischen Vielfalt, für den Meeres- und Waldschutz sowie für ein wirksames und international verbindliches ABS-Protokoll einsetzt. Letzteres soll den Zugang zu genetischen Ressourcen sowie den gerechten Vorteilsausgleich für deren Nutzung regeln (engl. Access and Benefit Sharing – ABS).