Die Landesbehörden sollen zukünftig über einen anlassbezogenen Abruf von technischen Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister einzelne Fahrzeuge mittels Kennzeichenüberprüfung kontrollieren können. Das war bisher nicht möglich. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung schafft die Voraussetzungen für einen automatisierten Abruf beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Das ist ein sinnvoller Schritt, denn es erleichtert die Kontrolle und das Einhalten der immissionsbedingten Verkehrsbeschränkungen.
Es muss aber genau darauf geachtet werden, dass die Verhältnismäßigkeit bei dieser Maßnahme gewahrt wird. Die im Vorfeld geäußerten datenschutzrechtlichen Bedenken, unter anderem von den Ländern im Bundesrat, wurden bereits durch die Gegenäußerung der Bundesregierung aufgegriffen. Im parlamentarischen Beratungsverfahren werden diese Fragen erneut behandelt werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion drängt hier auf klare Regelungen beim Datenschutz. Zum Bei-spiel sollen verdecktes Erheben oder das anlassloses Speichern von Daten auch in Zukunft nicht zulässig sein. Dahingehende Beratungen werden in den kommenden Wochen im Parlament mit allen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern geführt.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sollen die Kommunen besser in die Lage versetzt werden, Verkehrsbeschränkungen aufgrund zu hoher Stickoxidwerte zu kontrollieren.