Das Kita-Qualitätsgesetz entwickelt das Gute-Kita-Gesetz weiter, mit dem in den vergangenen Jahren bereits viel Gutes erreicht wurde: Etwa bessere Personalschlüssel und mehr kostenfreie Kita-Plätze. Für die Umsetzung des Gesetzes sind die Länder zuständig. Sie können entscheiden, in welche der sieben vorrangigen Handlungsfelder sie die Mittel investieren: Beispielsweise können sie den Fachkraft-Kind-Schlüssel verbessern, damit mehr Zeit für die individuelle Förderung von Kindern bleibt. Sie können auch die sprachliche Bildung in den Kitas stärken, Leitungskräfte entlasten oder die Kindertagespflege als wichtige Angebotssäule ausbauen.

Bereits eingeführte Beitragsentlastungen der Eltern sollen grundsätzlich weiter finanziert werden können – vorausgesetzt, mehr als 50 Prozent der Mittel fließen in die sieben prioritären  Handlungsfelder. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche in 2./3. Lesung.