Erst vor gut zwei Wochen erinnerte die Equal-Pay-Day-Kampagne zum zehnten Mal daran, dass Frauen im übertragenen Sinne bis Mitte März umsonst arbeiten, während Männer schon seit dem 1.1. für ihre Arbeit bezahlt werden. Denn noch immer klafft eine Lohnlücke von bis zu 21 Prozent zwischen Frauen und Männern.
Am 30. März hat der Bundestag endlich das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Drs. 18/111333, 18/11727) – das so genannte Lohngerechtigkeitsgesetz – beschlossen. Damit wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Dafür hatten die SPD-Bundestagsfraktion und die Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) an der Seite von Gewerkschaften und Frauenverbänden hart gekämpft.
Das Gesetz schreibt das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ fest. Ziel des Gesetzes ist, mit größerer Transparenz bei den Löhnen zu erkennen, wo Frauen benachteiligt werden. Denn nur wer diese Ungerechtigkeiten kennt, kann sie auch beseitigen. Dadurch sollen Fähigkeiten und Kompetenzen ohne Diskriminierung bewertet, Gehälter auf Augenhöhe verhandelt und eine offene Unternehmenskultur gefördert werden.
Das regelt das Lohngerechtigkeitsgesetz:
Wenn eine Frau in einem Betrieb mehr als 200 Beschäftigten wissen möchte, nach welchen Kriterien sie bezahlt wird, dann muss der Arbeitgeber ihr jetzt dazu Auskunft geben. So erfährt sie, was sie im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen verdient, die die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit machen. Neben dem Grundgehalt werden auch zwei Entgeltbestandteile berücksichtigt; zum Beispiel ein Firmenwagen, der auch privat genutzt werden darf. Selbstverständlich können Männer auf dem gleichen Weg in Erfahrung bringen, wie sie im Verhältnis zu ihren Kolleginnen entlohnt werden. Von diesem so genannten Auskunftsanspruch können bis zu 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Außerdem macht es das Gesetz Betriebsräten leichter, Auskünfte zur Lohnstruktur einzuholen.
Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sind aufgefordert, ihre Lohnstrukturen nach dem Prinzip „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ regelmäßig zu überprüfen. Außerdem müssen Unternehmen dieser Größe, die nach dem Handelsgesetzbuch lageberichtspflichtig sind, regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Die Berichte müssen dann öffentlich zugänglich sein.
Das Bundesfrauenministerium wird die Wirksamkeit des Lohngerechtigkeitsgesetzes überprüfen. Dabei werden auch die Betriebe mit weniger als 200 Beschäftigten in den Blick genommen. Darüber hinaus soll bei der Berufswahl so beraten werden, dass sie ohne Rollenstereotype erfolgt. So sollen beispielsweise mehr Frauen für technische Berufe und mehr Männer für den sozialen Bereich gewonnen werden.
Neben den sozialdemokratischen Erfolgen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Einführung des Mindestlohns sowie der gesetzlichen Quote für Frauen in Führungspositionen ist der Gesetzentwurf für Entgelttransparenz ein notwendiger Schritt für einen faireren Arbeitsmarkt. Für die SPD-Fraktion bleibt es auch künftig das Ziel, dass alle Beschäftigten unabhängig von der Unternehmensgröße das individuelle Auskunftsrecht erhalten. Das Prüfverfahren zur Lohngerechtigkeit will die SPD-Fraktion verbindlich regeln sowie nur zertifizierte Verfahren zulassen. Zudem will die SPD-Fraktion Verbandsklagen ermöglichen, um Lohngleichheit durchsetzen zu können.