Er zeigt, dass die Religionsfreiheit weltweit verletzt wird, obwohl sie ein universelles Menschenrecht ist und umfassend völkerrechtlich festgeschrieben ist. Gleichzeitig stellt der Bericht auch positive Bemühungen dar, die Religionsfreiheit zu schützen.
Bei der Erarbeitung des Dokuments hat das Auswärtige Amt sich nicht nur von Experten wie Heiner Bielefeldt, bis 2016 Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit des UN-Menschenrechtsrats, beraten lassen, sondern auch eigene Daten in rund 90 Auslandsvertretungen erhoben sowie Länderanalysen des EU-Parlaments und aus den USA herangezogen.
Die aufgeführten Typologien von Verfolgung und Bedrängung aufgrund von Religion verdeutlichen aus Sicht der SPD-Fraktion, wie vielfältig die Rechtsverletzungen sind. Sie reichen beispielsweise von Einschränkungen zeremonieller Handlungen oder der Erschwerung des Zugangs zu öffentlichen Ämtern über gesellschaftliche Ausgrenzung bis hin zu systematischer Diskriminierung oder Todesstrafe.