Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist eine der furchtbarsten Straftaten. Unter den Folgen leiden sie ein Leben lang. Vor wenigen Jahren hat das Bekanntwerden zahlreicher Missbrauchsfälle in kirchlichen, öffentlichen und privaten Einrichtungen ganz Deutschland erschüttert. Die Bundesregierung richtete 2010 einen Runden Tisch ein, der vor einem Jahr einen Abschlussbericht (Bundestags-Drs.17/8117) vorlegte. Seitdem arbeiten zahlreiche Akteurinnen und Akteure im Bund, in den Ländern, in den Kommunen und Einrichtungen an der Umsetzung der Empfehlungen.

Doch das kommt nur langsam voran. Beispielsweise bleibt beim Opferschutz und bei den Hilfen für Betroffene noch viel zu tun. So sind das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) und das ergänzende Hilfesystem für Betroffene, für das 100 Millionen Euro bereit gestellt werden sollen, noch nicht umgesetzt. Betroffene warten auch darauf, dass die Beratungsangebote verbessert und ausgebaut werden.

Dabei ist der Bedarf an Hilfe und Unterstützung groß. Der Unabhängige Beauftragte bietet eine telefonische Anlaufstelle für Betroffene an. Knapp 30.000 Anrufe und Briefe sind bei der Anlaufstelle bislang eingegangen.

Kampagne startet 2013

Rörig hat bereits zahlreiche Vereinbarungen mit Dachorganisationen zum Schutz von Mädchen und Jungen in Einrichtungen, die von Trägern in ihrem Zuständigkeitsbereich betrieben werden, abgeschlossen. Er führt auch Experten-Hearings sowie Befragungen in Einrichtungen durch. Ein nächster Meilenstein ist die aim 10. Januar 2013 gestartete  Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“. Ein weißes „X“ ist Symbol der Kampagne, mit der in Vereinen und Einrichtungen stärker für dieses Thema sensibilisiert werden soll.

Das Besondere der Kampagne ist, dass alle mitmachen können. Ziel der Kampagne ist es, ein gesellschaftliches Bündnis gegen sexuellen Missbrauch zu schmieden. Dazu werden Eltern, Fachkräfte in Kitas, Schulen, Sportvereinen, Kirchengemeinden oder Kliniken aufgefordert, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt zu verbessern. Hier können Sie sich über die Kampagne informieren.

Ab Frühjahr 2013 soll ein Online-Hilfeportal starten.

Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Strafrechtlerin von der Humboldt-Universität Berlin, weist in ihrem Statement auf den bestehenden rechtspolitischen Handlungsbedarf hin: „Es würde den Opfern helfen, die Verjährungsfristen im Strafrecht auszuweiten und das mit höheren Altersgrenzen, bis zu der die Verjährungsfrist ruhen soll, zu kombinieren.“ Des Weiteren sieht sie strafrechtliche Schutzlücken beim Missbrauch von Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren.

Die SPD-Bundestagsfraktion beteiligt sich an der Debatte über eine Veränderung von Verjährungsfristen im Straf- und Zivilrecht mit einem eigenen Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 17/3646).

Schutzkonzepte für Kinder und Jugenliche etablieren

Norbert Hocke von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie Norbert Struck, Jugendhilfereferent des Paritätischen Gesamtverbands, waren am Runden Tisch beteiligt und stellen heute übereinstimmend fest, dass im Bereich der Jugendhilfe schon viele Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen umgesetzt werden. Norbert Struck sieht aber in anderen Bereichen, beispielsweise im Gesundheitsbereich und im privat-gewerblichen Sektor, noch großen Handlungsbedarf. Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche sind längst nicht überall vorhanden.

Norbert Hocke führt aus: „Bei den pädagogischen Berufen bedarf es eines Berufsethos, das einen Rahmen für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen und für das Verhalten in Konfliktfällen vorgibt.“ Er weist auf die 2007 veröffentlichte „Erklärung zum Berufsethos“ der Bildungsinternationale hin, die in Deutschland flächendeckend umgesetzt werden sollte.

Betroffene mehr unterstützen

Zum Abschluss der Veranstaltung hält die Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Marlene Rupprecht fest: „Das Wissen über Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen muss in allen Bereichen verankert werden, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten. Weitere Maßnahmen sind notwendig, um Betroffene mehr zu unterstützen und Kinder besser zu schützen. Zudem wäre die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz ein wichtiges Signal an die Gesellschaft, Behörden und die Justiz.“