Regierung verschleppt inklusive Entwicklungszusammenarbeit

2009 hat Deutschland die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention) ratifiziert und sich damit zu einer inklusiven Entwicklungszusammenarbeit und zur humanitären Hilfe verpflichtet. Bei der Entwicklungszusammenarbeit sollen also die Belange von Menschen mit Behinderung ausdrücklich mitberücksichtigt werden. Sie werden zwar schon seit langem durch einzelne entwicklungspolitische Maßnahmen der Bundesregierung gefördert. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention, die eine neue Dimension der inklusiven Förderung von Menschen mit Behinderungen national und international vorsieht, verläuft jedoch schleppend.

Die SPD-Fraktion fordert daher in ihrem Antrag „Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit – Behindertenrechtskonvention umsetzen und Entwicklungszusammenarbeit inklusiv gestalten“, die Belange von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit als Querschnittsaufgabe zu verankern. So muss bei Neuvorhaben der Entwicklungszusammenarbeit künftig auch geprüft werden, ob diese Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen beitragen. Ein weiterer Schritt wäre es, die Belange von Behinderten in die Millenniumsentwicklungsziele zu integrieren. Hierfür sollte Deutschland seine Mitgliedschaften in allen multilateralen Gremien, wie z. B. den VN oder der EU nutzen.

Eine wirkliche Strategie fehlt

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat erst auf Druck von Zivilgesellschaft und Opposition die internationalen Aspekte in den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgenommen. Die 2010 von der Bundesregierung angekündigte Strategie für eine inklusive Entwicklungszusammenarbeit wird in ihren Anfängen gerade erst erarbeitet und liegt noch immer nicht vor. Es ist fraglich, ob diese vom gesamten Bundesministerium für Wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) getragen wird, um zu effektiven Fortschritten zu führen. Bisher wurden auch keinerlei Aussagen zur Finanzierung gemacht.

Die Zuständigkeit für die humanitäre Hilfe war bisher zwischen dem Auswärtigen Amt (AA) und dem BMZ geteilt. Mit der Vereinigung beider Bereiche unter dem Dach des AA ist nun unklar, inwiefern die ersten Ansätze des BMZ weiterverfolgt und ausgebaut werden. Bei der humanitären Hilfe erwähnen weder die „Leitlinien zur Förderung von Maßnahmen der Katastrophenvorsorge im Ausland durch das Auswärtige Amt“ noch das Konzept „Maßnahmen der entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe“ des BMZ explizit Menschen mit Behinderungen als besonders gefährdete Gruppe.