Mit den jetzt beschlossenen Änderungen am EEG werden einige kleinere Anpassungen vorgenommen. Beispielsweise kann sich derzeit aufgrund von pandemiebedingten Lieferengpässen die Fertigstellung von Erneuerbare-Energien-Anlagen verzögern. Damit die Betreiber der Anlagen dadurch keine Strafzahlungen oder den Verlust der Förderung befürchten müssen, erhalten sie sechs Monate mehr Zeit. Auch für Nachweise im Rahmen der sogenannten Besonderen Ausgleichsregelung werden Fristen verlängert.

Solardeckel muss abgeschafft werden

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Um den Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch wie im Koalitionsvertrag und im Klimaschutzprogramm vereinbart bis 2020 auf 65 Prozent zu steigern, muss zeitnah eine große EEG-Novelle verabschiedet werden. Es geht um die Anhebung der Ausbaupfade für Erneuerbare Energien, Änderungen bei den Regelungen für Mieterstrom, eine finanzielle Beteiligung der Standortkommunen, einen Regionalisierungsbonus oder auch um den Abbau von Genehmigungshemmnissen und die Beschleunigung von Planungsprozessen bei der Windkraft. Darüber hinaus ist zu gewährleisten, dass bei einer bundesweiten 1000-Meter-Abstandsregelung zwischen Windkraftanlagen und Wohngebäuden das 65-Prozent-Ziel erreicht werden kann.

Außerdem ist es den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wichtig, dass der Ausbau von Solaranlagen nicht mehr länger künstlich begrenzt wird. Um einen drohenden Förderstopp bei Solaranlagen abzuwenden, setzt sich die SPD-Fraktion für eine zügige und bedingungslose Abschaffung des sogenannten Solardeckels ein. Obwohl das EEG die Bundesregierung dazu verpflichtet, rechtzeitig vor Erreichen des Deckels eine Anschlussregelung vorzulegen, bleibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen entsprechenden Gesetzesvorschlag bislang schuldig. Die SPD-Fraktion drängt daher gegenüber dem Koalitionspartner, die laufenden Gespräche nun alsbald abzuschließen und die nötigen Gesetzesänderungen im Parlament zu beschließen.