Mit dem Gesetz werden die Staaten Serbien, Mazedonien sowie die ehemalige jugoslawische Republik Bosnien Herzegowina in den Kreis der so genannten „sicheren Herkunftsstaaten“ aufgenommen. Das bedeutet, dass aussichtslose Asylanträge von Antragstellern aus diesen Staaten schneller bearbeitet werden können. Die Zahl der Asylanträge aus diesen Staaten ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Nur in Ausnahmefällen lägen jedoch die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlings- oder subsidiärem Schutz vor, so die Regierung in ihrer Gesetzesbegründung.

Konkret bedeutet die Änderung für die Antragstellenden aus diesen Ländern, dass sie künftig selbst nachweisen müssen, dass sie in ihren Heimatländern verfolgt werden. Damit hat sich die Bundesregierung an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der EU orientiert.

Zudem wird die Frist neu geregelt, die Asylbewerber und Geduldete abwarten müssen, bevor sie Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt bekommen. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist das ein zentrales Anliegen. Denn bisher mussten die Betroffenen zwölf bzw. neun Monate warten, bevor sie sich in Deutschland um eine Arbeit bemühen durften. Diese Frist wird jetzt auf drei Monate verkürzt.
Die Betroffenen sind dadurch schon nach drei Monaten in der Lage, ihre Familie zu versorgen. Mit der Regelung wird die Abhängigkeit von Sozialleistungen reduziert. Die Menschen können ihren Lebensunterhalt selbst verdienen.

Die Aufnahme der drei Staaten in die Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“, auf die die Union bestand, war für die SPD-Bundestagsfraktion dagegen ein schwieriger Kompromiss. Das vereinfachte Verfahren bedeutet jedoch nicht, dass alle, die aus diesen Ländern nach Deutschland kommen, rechtlos gestellt werden. Jeder Einzelne kann nach wie vor belegen, dass er verfolgt wird und kann bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht abgeschoben werden.