Vielleicht wäre uns so mancher Skandal erspart geblieben oder aber er hätte schneller entdeckt werden können, wenn Aigner getreu ihrem Amtsvorgänger Seehofer (CSU) ihre Politik nicht an den Interessen der Lebensmittellobby ausrichten würde. Möglichkeiten im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher umzusteuern hat sie in den vergangenen drei Jahren genug gehabt. Sie hat sie schlicht nicht genutzt.

Ein Aktionismusplan mit Prüfauftägen

Wer sich den Aktionsplan genau ansieht merkt schnell: Von zehn Punkten sind vier lediglich Prüfaufträge: So soll die „Anforderung an die Eigenkontrollsysteme der Unternehmen auch im Hinblick auf Täuschungen und Irreführung bei Lebensmitteln“ überprüft werden. Gleiches trifft auf die Informationspflichten der Unternehmen gegenüber den Behörden zu. Auch die Einführung eines Frühwarnsystems, mit dem Überwachungsbehörden proaktiv gegen vermutete Täuschungen vorgehen könnten, steht nur als Prüfauftrag im Aktionsplan genauso wie schärfere Sanktionsmöglichkeiten z. B. durch Abschöpfung von Gewinnen aus Täuschungsmanövern.

Verbrauchertäuschung muss bestraft werden

Betrug muss hart bestraft werden, dafür müssen die Strafverfolgungsbehörden sorgen. Die durch Verbrauchertäuschung erzielten Gewinne müssen abgeschöpft werden. Dazu bedarf es keiner Gesetzesänderung. Die Strafverfolgung wird einfacher, wenn die Länderschwerpunktstaatsanwaltschaften einrichten.

Behörden müssen Täuschungen offenlegen

Die im Aktionsplan angekündigte Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verbraucherinformation, die Behörden erlaubt, Verbraucherinnen und Verbraucher über Produkttäuschungen zu informieren, hat Frau Aigner bisher immer verhindert. Sonst dürften die Behörden die Namen und die Hersteller von pferdefleischhaltigen Produkten längst öffentlich machen. Schon die Formulierung im Aktionsplan das Verbraucherinformationsrecht jetzt „praxistauglich“ und „angemessen“ zu optimieren lässt befürchten, dass die Ministerin wieder vor der Lobby einknicken wird. Die SPD-Bundestagsfraktion hat schon vor zwei Jahren eingefordert, alle Untersuchungsergebnisse der Behörden offenzulegen, stellt SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber fest. Denn nur, wenn die Hersteller befürchten müssen, dass ihre Gaunereinen öffentlich genannt werden, wird sich etwas ändern, ist sich die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß sicher.

Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln einführen

Auch die von Aigner noch letztes Jahr abgelehnte Herkunftskennzeichnung der Zutaten in Lebensmitteln, findet sich jetzt im Aktionsplan wieder. Dabei hat sie die dahingehenden Pläne der Europäischen Union bisher blockiert. Das von ihr geleitete Ministerium hat diese Haltung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion in Bezug auf die Angaben zu Geburts-, Aufzucht- und Schlachtort folgendermaßen artikuliert: „Die Bundesregierung setzt sich für solche Angaben ein, bei denen Aufwand und Nutzen für die Verbraucher und die Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.“ Diese Behördenformulierung weist darauf hin, dass vor allem die Lobbyinteressen berücksichtigt werden. In einer Rede vor dem Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft im April 2011 hat sich Ministerin Aigner gegen die Pläne der EU zur Herkunftskennzeichnung ausgesprochen. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert eine Kennzeichnung der Herkunft von Fleisch auch als Zutat in Fertiggerichten.

Rückverfolgbarkeit sicher stellen – Hinweisgeber schützen

Die Rückverfolgbarkeit ist notwendig, um Betrüger in der Lebensmittelbranche entlarven zu können. Die Lieferkette muss für Kontrolleure transparent sein, und zwar über die gesamten Handelsstufen hinweg. Hinweise von Beschäftigten im Bereich der Lebensmittelindustrie unterstützen die Aufdeckung von Lebensmittelskandalen, deshalb müssen sie als Hinweisgeber oder Wistleblower rechtlich geschützt werden. Das hatte Aigners Amtsvorgänger Seehofer bereits in der letzten Wahlperiode vor dem Hintergrund des Gammelfleischskandals zugesagt, doch die Lobby hat dieses Gesetzvorhaben kassiert. Die SPD-Fraktion hat sich immer wieder dafür eingesetzt und Vorschläge ins Parlament eingebracht.

Arbeit der Lebensmittelaufsicht finanziell absichern

Damit die Lebensmittelaufsicht auch in Zeiten knapper Kassen gut aufgestellt ist, muss sie kostendeckende Gebühren erheben. Das haben die Regierungsparteien in Niedersachsen auf Vorschlag der SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Das sollte Schule machen und in weiteren Bundesländern verankert werden.

Gesetzlichen Schutz der Bezeichnung „regional“ festschreiben

Das von Aigner vorgeschlagene „Regionalfenster“ zur Kennzeichnung regionaler Produkte ist eine Mogelpackung, auch wenn darunter gute Initiativen versammelt sind. Denn danach könnte Milch aus Holland von einer Molkerei aus Mecklenburg-Vorpommern unter dem Siegel „von der Küste“ als regional vermarktet werden. Die SPD-Bundestagsfraktion plädiert dagegen für einen gesetzlichen Schutz der Bezeichnung „regional“. Das will die Ministerin nicht. Ebenso lehnt sie die Förderung der Regionalvermarktung ab, die die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in den Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2012 als Bundesprogramm gefordert hat.

Verbraucherinformationsgesetz sofort ändern

Wir alle dürfen gespannt sein, was Frau Aigner aus dem Aktionsplan macht. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, spricht von „Repetierrhetorik“, denn Aigner verharre wie zuvor bei Ankündigungen, heraus komme aber nichts. Dabei sollte die Bundesregierung in einem Eilverfahren die Voraussetzungen für eine Information der Öffentlichkeit schaffen. „Das Verbraucherinformationsgesetz muss sofort geändert werden“, fordert Oppermann.

 

Anja Linnekugel