Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages verzichten in diesem Jahr auf eine Erhöhung ihrer Diäten. Dafür hatte sich die SPD-Fraktion eingesetzt.
Die Diäten der Bundestagsabgeordneten werden jährlich zum 1. Juli automatisch an die Lohnentwicklung angepasst. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Abgeordnetenentschädigung angemessen und nachvollziehbar ist. Die für dieses Jahr vorliegenden Daten zur Entwicklung des Nominallohnindex berücksichtigen allerdings noch nicht die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Mit dem jetzt vom Bundestag beschlossenen Gesetz wird die Anpassung der Diäten im Jahr 2020 ausgesetzt. Angesichts der gegenwärtigen wirtschaftlichen Probleme und der Tausenden von Menschen, die in Kurzarbeit sind oder um ihren Job bangen, wäre die übliche Anpassung der Diäten an die Lohnentwicklung aus Sicht der SPD-Fraktion in diesem Jahr nicht angemessen.