Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Wir bringen damit eine erhebliche Stromsteuerentlastung für mehr als 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft auf den Weg. Wir modernisieren das Energie- und Stromsteuerrecht zugunsten von Elektromobilität und schaffen Bürokratie ab, erklärt Frauke Heiligenstadt.