Am Mittwoch berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Selbstbestimmungsgesetz. Mit diesem Gesetz wird das Verfahren zur Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags und Namens zu einem reinen Verwaltungsverfahren – vergleichbar mit der Eheschließung, erklären Anke Hennig und Jan Plobner.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Die SPD-Fraktion begrüßt diesen Meilenstein, denn er schützt die geschlechtliche Selbstbestimmung und bekämpft Diskriminierung und Gewalt. Im kommenden parlamentarischen Prozess setzt sich die SPD-Fraktion für weitere Verbesserungen ein, sagen Anke Hennig und Jan Plobner.