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Mehr Teilhabe für trans*, inter und nicht-binäre Menschen durch das Selbstbestimmungsgesetz
Am Mittwoch berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Selbstbestimmungsgesetz. Mit diesem Gesetz wird das Verfahren zur Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags und Namens zu einem reinen Verwaltungsverfahren – vergleichbar mit der Eheschließung, erklären Anke Hennig und Jan Plobner.Filtern nach inhaltstyp:
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