„Wir verurteilen den käuflichen Sex nicht moralisch, sondern wir stärken mit dem Prostituiertenschutzgesetz vielmehr die Rechte der SexarbeiterInnen. Wir haben darum die von CDU/CSU geforderte Neuauflage des so genannten Bockscheins (medizinische Zwangsuntersuchungen) verhindert. Auch die von der Union geforderte Einführung eines Mindestalters von 21 Jahren hätte nicht zu mehr Schutz geführt – im Gegenteil: Sie treibt die Prostituierten in die Illegalität und verhindert, dass diese Frauen sich Hilfe suchen – bei der Polizei, bei einer Beratungsstelle.
Wir respektieren die Entscheidung derjenigen, die sich aus freien Stücken für die Sexarbeit entschieden haben. Genau deshalb haben wir die ursprünglich vorgesehene Prüfung der Einsichtsfähigkeit von Prostituierten als entscheidende Voraussetzung für die Anmeldung gekippt. Eine solche Prüfung hätte bei den zuständigen Behörden zu enormer Rechtsunsicherheit geführt und die Prostituierten der behördlichen Willkür ausgesetzt. Dieser Auffassung war auch das Gros der Bundesländer und der angehörten Verbände.“