„Heute ist ein guter Tag für die betriebliche Altersvorsorge. Mit der Umwandlung der Freigrenze in einen echten Freibetrag sorgen wir dafür, dass alle Empfänger von Betriebsrenten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, ab dem 1.1.2020 automatisch entlastet werden.

Der Freibetrag gilt, egal, ob man die monatliche oder die einmalige Auszahlung wählt. Konkret bedeutet dies, dass Betriebsrentner monatlich um rund 25 Euro entlastet werden bzw. bei Einmalzahlung um 3000 Euro für die Laufzeit. Mit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz wird die betriebliche Altersvorsorge wieder gestärkt, wir setzen das Signal, dass sich Vorsorge lohnt und sinnvoll ist.“