"Die Verordnung zur Einsparung von Energie (EnSikuMaV) ist angepasst. Heute wurde im Kabinett das zeitliche Verbot zur Leuchtreklame bei Außenwerbung geändert. Aktuell ist ein Verbot von 22 bis 16 Uhr des Folgetages vorgesehen, dies haben wir nun auf die Nachtstunden bis 6 Uhr morgens reduziert. Die geltende Verordnung hat nur wenig zum Einsparen von Energie beigetragen und die werberelevante Zeit in den Morgenstunden geblockt, es hätte aber 50.000 Arbeitsplätze direkt betroffen. Damit gehen wir einen europäischen Weg.