„Frauen leisten einen Großteil der unbezahlten Arbeit, verdienen im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer – und zahlen dann auch noch deutlich mehr für Dienstleistungen und Produkte. Wer glaubt, das regle sich von alleine, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet die unzulässige Preisdifferenzierung aufgrund des Geschlechts. Nur steht der Aufwand einer Klage in keinem Verhältnis zum Preisschaden. Mit einem Verbandsklagerecht hätte das AGG endlich die nötige Durschlagkraft und würde auch das Problem ‚Gender Pricing‘ beseitigen.“