„Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Straftatbestand der verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§315d Abs.1 Nr. 3 StGB) ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Der heute veröffentlichte Beschluss vom 09. Februar 2022 ist ein gutes und wichtiges Zeichen für die Sicherheit im Straßenverkehr. Zu Recht hat der Gesetzgeber zum Schutz der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer illegale Kraftfahrzeugrennen und Verfolgungsfahrten unter Strafe gestellt. Ein solch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr gefährdet nicht nur den Fahrzeugführer selbst, sondern auch Mitfahrerinnen und Mitfahrer sowie unbeteiligte Dritte. Deshalb ist es umso wichtiger, dass dieses Handeln weiterhin strafrechtlich verfolgt wird. Denn die Sicherheit hat im Straßenverkehr oberste Priorität.“