„Schwimmbäder sind zweifellos ein wichtiger Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Hier lernen Kinder und Jugendliche schwimmen, treffen Menschen aus der eigenen Kommune und sind für Familien unverzichtbar. Deshalb ist es wichtig, diese Infrastruktur zu erhalten. Dafür sind vor allem Länder und Kommunen zuständig.

Angesichts des erheblichen Investitionsstaus ist dennoch der Ruf der Kommunen verständlich, dass auch Länder und der Bund helfen sollen. In den unmittelbar nach der Sommerpause beginnenden Beratungen des Haushaltes 2019 wird diese Forderung sicher eine Rolle spielen. Wir werden uns – auch wenn es Widerstand der Union geben sollte – für ein langjähriges Programm einsetzen, welches nicht nur einzelne Projekte mit wenigen Mitteln unterstützt, sondern flächendeckend in ganz Deutschland greift. Hierbei haben wir besonders hochverschuldete Kommunen im Blick, die nicht mehr in der finanziellen Lage sind die Bäder zu modernisieren und sanieren.

Allerdings stellt der Bund bereits heute Fördermittel bereit. Mit dem Haushalt 2018 wird das Programm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ erneut mit 100 Millionen Euro ausgestattet. Im „Investitionspakt  soziale Integration im Quartier“ werden Schwimmbäder ausdrücklich in die Aufzählung der zu fördernden Maßnahmen aufgenommen. Der Investitionspakt wird von 2017 bis 2020 mit jährlich 200 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen umgesetzt.“