Nadine Heselhaus, zuständige Berichterstatterin:

„Jedes Jahr landen Millionen Tonnen Elektroschrott auf dem Müll: Smartphones, Waschmaschinen oder Kühlschränke, die oft noch zu retten wären. Mit dem Recht auf Reparatur drehen wir diese Logik um. Hersteller müssen Ersatzteile vorhalten und sind während der üblichen Lebensdauer bestimmter Produkte zu deren Reparatur verpflichtet. Außerdem stärken wir kleine, unabhängige Werkstätten vor Ort. Das ist gut für Geldbeutel, Klima und Handwerk.”

Carmen Wegge, Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz:

„Verbraucherinnen und Verbraucher, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auf Reparatur statt Ersatz setzen, sollen künftig ein zusätzliches Gewährleistungsjahr erhalten. Das ist das Prinzip dieses Gesetzes: Reparatur lohnt sich. Im parlamentarischen Verfahren werden wir nun den Entwurf weiterentwickeln und uns dafür einsetzen, dass die neuen Rechte auch wirklich bei den Menschen ankommen.”