„Die Opposition war auch heute nicht in der Lage oder bereit, im NSA-Untersuchungsausschuss von sich aus ein veröffentlichungsfähiges Sondervotum vorzulegen.

Der uns erst am Tag der eigentlich letzten Ausschusssitzung von Linken und Grünen auf den Tisch geknallte 450-seitige Text musste durch den Ausschuss vorläufig GEHEIM eingestuft werden. Er enthielt nach Prüfung durch das Sekretariat der Bundestagsverwaltung offenkundig geheimhaltungsbedürftige Tatsachen. Zudem war Betroffenen kein rechtliches Gehör gewährt worden.

Die Opposition hat sich in einer einmalig unparlamentarischen Weise jedem Lösungsversuch verweigert. Obwohl sie heute in einer eigens von uns noch einberufenen Sondersitzung eine vom Sekretariat des Ausschusses in mühsamer Kleinarbeit mit wenigen Schwärzungen versehene Fassung in die öffentliche Drucksache hätte aufnehmen lassen können, verweigerte sie jede Diskussion darüber. Starrsinnig beharrte sie auf einer pauschalen Aufhebung der Geheimhaltung und verweigerte die Unterschrift unter den Gesamtbericht.

Wie aus dem Provinztheater mutet es an, dass die geschwärzten Textteile größtenteils identisch sind mit denjenigen in der von der Opposition auf einem Internetblog veröffentlichten und von ihr selbst geschwärzten Version, die dem Ausschuss aber vorenthalten wurde.

Auf Grundlage der Beschlüsse des Ausschusses werden wir dennoch die vom Ausschusssekretariat bearbeitete veröffentlichungsfähige Fassung des Sondervotums der Opposition in die vorläufige öffentliche Drucksache aufnehmen, über die dann nächsten Mittwoch im Plenum debattiert werden wird. Die von der Opposition ursprünglich vorgelegte Fassung wird in den nächsten Wochen vom Ausschusssekretariat noch einmal sorgfältig geprüft und dann – soweit es rechtlich nur möglich ist – in der endgültigen Drucksache veröffentlicht.

Der gesamte Vorgang ist für die Berichterstattung eines Untersuchungsausschusses einmalig, unwürdig und an Peinlichkeit nicht zu überbieten: Die Opposition hat auch nach dreieinhalb Jahren Ausschussarbeit weder die gesetzlichen Anforderungen an einen Ausschussbericht noch die Geheimhaltungsvorschriften des Deutschen Bundestages verstanden.

Hätte sie ihre Sondervoten – wie vereinbart – vor zwei Wochen vorgelegt, hätten geheimhaltungsbedürftige Stellen in Ruhe geklärt und rechtliches Gehör eingeholt werden können. Es hätte dann eventuell überhaupt keiner Schwärzungen bedurft. In allen anderen Untersuchungsausschüssen hat das auch funktioniert, nur hier nicht. Ob dies aus Absicht geschah oder nur auf Unfähigkeit zurückzuführen ist, bleibt unklar.

Da Linke und Grüne offenkundig mit ihren Inhalten nicht mehr durchdringen, versuchen sie nun, sich über durchsichtige Tricksereien als Opfer finsterer Machenschaften einer übermächtigen Koalition zu stilisieren.

Dies wird ihnen angesichts ihres völlig unprofessionellen, chaotischen und nur noch auf Obstruktion ausgerichteten Verhaltens nicht gelingen.“