"Ich begrüße nachdrücklich die in der Bundesregierung erzielte Einigung zur Bundesfernstraßen-Gesellschaft. Die von der SPD-Bundestagsfraktion geforderte doppelte Privatisierungsbremse wird damit im Grundgesetz verankert. Dort wird sowohl das unveräußerliche hundertprozentige Eigentum des Bundes an den Fernstraßen als auch an der Gesellschaft festgeschrieben.

Hiermit ist klargestellt: Es wird keine Beteiligung privater Anleger an der Gesellschaft geben, die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge wahrnimmt. Damit ist der Privatisierung des öffentlichen Eigentums an den Bundesfernstraßen wirkungsvoll ein Riegel vorgeschoben."