„Die Verbreitung sogenannter Kinderpornografie hat ein pandemisches Ausmaß. Das Mindeste, was wir zur Bekämpfung dieses widerwärtigsten Delikts an den Schwächsten unserer Gesellschaft tun können, ist, den Ermittlungsbehörden zu ermöglichen, auf gespeicherte IP-Adressdaten zuzugreifen. Das ist deshalb so wichtig, weil viele Täter bislang unbehelligt bleiben, da ihre Identität nicht zuverlässig festgestellt werden kann. Die IP-Adresse ist hier oft der einzige Ermittlungsansatz.
Sehr gut, dass dieser von Stefanie Hubig vorgelegte Gesetzesentwurf heute durch das Kabinett gegangen ist und wir nun zügig mit der parlamentarischen Befassung beginnen können.“