„Die zahlreichen Korruptions- und Lobbyskandale der Unionsfraktion haben dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Arbeit immens geschadet. Um solchen Fällen vorzubeugen, bringen wir heute die längst überfällige und bisher weitestgehende Reform der parlamentarischen Transparenzregeln auf den Weg. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes basiert auf einer Initiative der SPD-Fraktion im Bundestag und sieht eine deutliche Verschärfung der Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete vor.

Nebeneinkünfte von Abgeordneten werden künftig auf Euro und Cent, Unternehmensbeteiligungen ab fünf statt bisher ab 25 Prozent veröffentlicht. Auch Aktienoptionen und Einkünfte aus Unternehmensbeteiligungen werden veröffentlichungspflichtig. Interessenverknüpfungen, die durch Nebentätigkeiten entstehen, werden ebenfalls offengelegt. Wir verbieten entgeltliche Lobbytätigkeiten von Abgeordneten, Honorare für Vorträge und die Annahme von Geldspenden. Abgeordnetenbestechung- und Bestechlichkeit, werden künftig als Verbrechen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet.

Änderungen des Parlamentsrechts sollen aus der Mitte des Bundestages kommen. Es ist daher gut, dass unsere Initiative nicht nur unseren Koalitionspartner, sondern auch die Linken und Grünen überzeugt hat.“