„Heute hat das Bundeskabinett das CO2-Kostenaufteilungsgesetz beschlossen. Damit bringen wir die Anforderungen an den Klimaschutz im Gebäudebereich mit der Bezahlbarkeit des Wohnens in Einklang. Während die Last bisher allein von den Mieterinnen und Mietern zu tragen war, werden die CO2-Kosten auf Öl und Gas nun auch teilweise von den Vermieterinnen und Vermietern übernommen. Über das in der Koalition vereinbarte Stufenmodell schaffen wir damit einerseits Anreize für Vermieterinnen und Vermieter, Gebäude energetisch zu sanieren, und andererseits Anreize für Mieterinnen und Mieter, weiterhin mit der Senkung des Energieverbrauchs einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“
Statement von Verena Hubertz
Aufteilung der Klimaverantwortung beim Wohnen
Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz wurde heute im Bundeskabinett beschlossen. Künftig werden Mieterinnen und Mieter bei den Mehrkosten durch die CO2-Bepreisung beim Heizen entlastet. Vermieterinnen und Vermieter werden dafür in Verantwortung gezogen.