Statement von Matthias Bartke

Abgeordnetenbestechlichkeit muss als Verbrechen eingestuft werden!

Nach den jüngsten Skandalen um duibise Masken-Geschäfte von Unionsabgeordneten fordert Matthias Bartke, dass Abgeordnetenbestechung als Verbrechen eingestuft werden muss. 

Dr. Matthias Bartke, MdB

„Die neuen Enthüllungen über weitere dubiöse Geschäfte von Unionspolitikern im Rahmen der Beschaffung von Atemschutzmasken sind besorgniserregend. Wir müssen jetzt entschlossen dem Eindruck entgegenwirken, dass Bundestagsabgeordnete käuflich wären. Dafür brauchen wir eine umfassende Reform der Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete.

Abgeordnetenbestechlichkeit nach Paragraph 108e StGB muss unbedingt als Verbrechen eingestuft werden. Die bestehenden Verhaltensregeln der Geschäftsordnung des Bundestages sind außerdem offensichtlich reformbedürftig. Wir erwarten, dass wir mit unserem Koalitionspartner bereits nächste Sitzungswoche deutliche Verschärfungen einführen.“