Sebastian Fiedler, zuständiger Berichterstatter:
Der Bundestag hat gestern in erster Lesung das Hinweisgeberschutzgesetz beraten. Nach jahrelanger Unionsblockade geht es nun endlich voran beim Schutz von Whistleblowern.
„Nach der Blockadehaltung der CDU/CSU-Fraktion in der vergangenen Wahlperiode hat Bundesjustizminister Marco Buschmann nun einen Gesetzentwurf zum Hinweisgeberschutz vorgelegt, der wichtige Verbesserungen für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber enthält. Das ist gut so. Für uns ist klar: Personen, die Hinweise auf Straftaten oder sonstige Missstände in Unternehmen oder Behörden geben, verdienen Schutz vor Repressalien ebenso wie unseren Respekt und unseren Dank.
Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung von Kriminalität und sonstigen Missständen. Sie verhindern Schäden in Unternehmen und Behörden. Ein erfolgreiches Hinweisgeberschutzsystem stellt einen echten ökonomischen und gesellschaftlichen Mehrwert dar. Deshalb werden wir das Gesetz nun so schnell wie möglich verabschieden – auch weil wir damit endlich die entsprechende EU-Richtlinie umsetzen.
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat beschlossen, dass am 19. Oktober 2022 Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung Stellung zum Gesetzentwurf nehmen werden. Die Ergebnisse fließen dann in die weiteren parlamentarischen Beratungen ein.“