Nadine Heselhaus, zuständige Berichterstatterin:

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat am Mittwoch mit dem DAC7-Umsetzungsgesetz eine Beschleunigung des Verfahrens bei Betriebsprüfungen beschlossen. Die Prüfungen sollen künftig früher beginnen und auch schneller abgeschlossen sein. Im Vordergrund steht dabei die Kooperation zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen.

„Verwaltung und Unternehmen können erstmals verbindliche Rahmenbedingungen für Betriebsprüfungen vereinbaren. Steuerpflichtige, die die vereinbarten Mitwirkungspflichten erfüllen, genießen die Vorteile einer zeitnahen Außenprüfung. Regelmäßige Gespräche zwischen der Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen können Transparenz schaffen und zu einer schnelleren Klärung der Sachverhalte beitragen.

Den Steuerpflichtigen kommen weitere Vorteile zu: Durch die Nennung von Prüfungsschwerpunkten können sie sich besser auf die Prüfung vorbereiten. Die neu eingeführten Teilabschlussbescheide ermöglichen es, früher zu Rechtssicherheit in wichtigen Bereichen zu gelangen. Zudem wird das Verfahren beschleunigt, indem die Prüfungszeit begrenzt wird: Die Ablaufhemmung wird erstmalig dem Grundsatz nach auf fünf Jahre beschränkt.

Neben dem Mehr an Kooperation braucht es auch klare Regeln. In Fällen, in denen Steuerpflichtige ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, kann mit einem Mitwirkungsverlangen eine Frist gesetzt werden. Wird ihr nicht entsprochen, droht die Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes mit einem Tagessatz von 75 Euro und bei Wiederholung ein Zuschlag. Damit es sich für Großbetriebe nicht lohnt, künftig die Kooperation zu verweigern, kann der Zuschlag bis zu 25.000 Euro täglich betragen. Das war uns wichtig.

Darüber hinaus werden die Finanzämter in den kommenden Jahren eine weitere Vereinfachung erproben. Wenn Betriebe eigene Steuerkontrollsysteme (Tax Compliance) wirksam anwenden, besteht die Möglichkeit, künftig einige Prüfungsschritte entfallen zu lassen. Das Steuersystem kann so einfacher werden.“