Der Bundestag behandelt am Freitag in abschließender Lesung eine wegweisende Änderung im Ehenamens- und Geburtsnamensrecht. Das neue Recht ermöglicht echte Doppelnamen und flexibilisiert die Namenswahl insbesondere für nationale Minderheiten, Trennungs- und Patchworkfamilien.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Mit dem heute beschlossenen Gesetz reformieren wir ein veraltetes Namensrecht. Trennungsfamilien, Patchworkfamilien und nationale Minderheiten wie die Sorben und Friesen erhalten durch die neuen Regelungen eine flexiblere Möglichkeit der Namensgestaltung. Als SPD-Bundestagfraktion freut uns besonders, dass wir mit dem neuen Regelwerk einen Beitrag für mehr Gleichberechtigung bei der Namenswahl erreicht haben. Noch immer nehmen 75 Prozent aller Frauen bei einer Heirat den Nachnamen ihres Mannes an. Viele wünschen sich eine Alternative. Echte Doppelnamen für die ganze Familie sind bislang nicht vorgesehen. Dies soll ein Gesetzentwurf der Bundesregierung nun ändern: Künftig soll ein Doppelname sowohl für beide Ehegatten als auch Kinder möglich sein. Der echte Doppelname stärkt so auch die familiäre Einheit, denn er erhöht die Identifikation der Kinder mit den Familienteilen beider Seiten inklusive der Großelterngeneration.“

Jan Plobner, zuständiger Berichterstatter:

„Mit der heute beschlossenen Reform haben wir unser Ziel erreicht, das Namensrecht freier, moderner und toleranter zu machen. Das ist eine gute Nachricht für Millionen von Menschen in unserem Land. Das neue Namensrecht erkennt zum Beispiel die Realität an, dass Ehen auch scheitern können. Wir haben immerhin eine Scheidungsquote in Deutschland von rund 40 Prozent. Für Kinder war die frühere Gesetzeslage in vielen dieser Fälle ungerecht: Wenn ein Elternteil nach der Scheidung wieder zurück zum Geburtsnamen wechselte, konnte das bei diesem Elternteil lebende Kind nur unter sehr hohen Hürden ebenfalls den Namen wechseln. Dies haben wir nun korrigiert.

Endlich haben wir auch nationalen Minderheiten die lang umkämpfte Möglichkeit eingeräumt, Nachnamen nach ihren Traditionen zu führen.

Zusätzlich geben wir Erwachsenen nun einmalig die Chance, ihren nach Geburt festgelegten Familiennamen neu bestimmen zu können. Das ist ein weiterer erfreulicher Schritt in Richtung Selbstbestimmung.“