Die heutige Beratung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes im Finanzausschuss hat gezeigt, dass es Schwarz-Gelb nicht um Wachstumsimpulse sondern um Partikularinteressen geht. Dies wird an verschiedenen Maßnahmen deutlich.
Die geplante Anhebung der Steuerfreibeträge für Kinder begünstigt wegen ihrer progressionsabhängigen Wirkung vor allem Bezieher hoher Einkommen. Dies wird kaum zu mehr Konsum, sondern vor allem zu einer höheren Spartätigkeit bei diesen gutverdienenden Familien führen. Die Anhebung der Steuerfreibeträge ist deshalb weder sozial gerecht noch ein Beitrag zur Wachstumsstärkung.
Die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen im Hotelgewerbe wird keine wachstumsfördernde Wirkung haben. Schwarz-Gelb hat auf jegliche Maßnahmen verzichtet, die eine Weitergabe der Steuerermäßigung an die Kunden und damit einen zusätzlichen Nachfrageanreiz sicherstellen würden. Die Steuerermäßigung für Hoteliers ist deshalb nichts anderes als ein volkswirtschaftlich unsinniges Steuergeschenk an eine einzelne Wirtschaftsbranche.
Von der Beseitigung angeblich krisenverschärfender Regelungen bei der Unternehmensbesteuerung kann ebenfalls keine Rede sein. Hinter diesem Vorhaben verbirgt sich vor allem die dauerhafte Rücknahme wesentlicher Gegenfinanzierungsmaßnahmen für die Entlastungen bei der Unternehmensteuerreform 2008. Durch die geplanten Aufweichungen der Zinsschranke und der Verlustverrechnungsbeschränkungen werden keine neuen Wachstumskräfte geweckt, sondern es werden erneut missbräuchliche Gestaltungsmöglichkeiten zulasten des Fiskus eröffnet.
Besonders problematisch sind aber die mit dem Gesetz verbundenen Steuerausfälle. Sie reißen tiefe Löcher in die öffentlichen Haushalte und werden insbesondere die Fähigkeit von Länder und Kommunen zur Finanzierung öffentlicher Investitionen weiter einschränken. Das schwarz-gelbe Gesetzesvorhaben verschlechtert insoweit die Bedingungen für eine echte Wachstumsbeschleunigung.