Die von Finanzminister Schäuble geplanten Neuregelungen sind ein mögliches Einfallstor für Willkür gegen politisch missliebige Organisationen. Mit der neuen Klausel wird es ein Leichtes, Organisationen auf die Liste der Verfassungsschützer zu setzen und sie so in den finanziellen Ruin zu treiben. Es ist aber nicht nachvollziehbar, wer und warum auf der Liste des Verfassungsschutzes aufgeführt wird. Dies ist immer wieder Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Bisher konnten Organisationen gegen die Nennung als solche juristisch vorgehen, oder aber ihre Gemeinnützigkeit beim Finanzgericht nachweisen. Die neue Klausel sieht die Streichung dieser Befugnisse der Finanzgerichtsbarkeit vor.

Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Verbänden muss stets eine Einzelfallentscheidung sein und darf nicht zum Automatismus werden. Zumal der Verfassungsschutz einen anderen gesetzlichen Auftrag hat. Natürlich dürfen tatsächlich verfassungsfeindliche Organisationen nicht als gemeinnützig eingestuft werden. Aber der Verfassungsschutz darf nicht indirekt über die Gemeinnützigkeit eines Vereins entscheiden.