Ute Vogt, innenpolitische Sprecherin;
Uli Grötsch, stellvertretender innenpolitischer Sprecher und zuständiger Berichterstatter:

Die Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU haben dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Reform des Rechts der Bundespolizei vorgelegt, der heute in erster Lesung beraten wird. Damit wird die Bundespolizei gestärkt und zukunftsfähig aufgestellt.

„Nach monatelanger Vorarbeit können wir heute unseren Gesetzentwurf zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei erstmals im Deutschen Bundestag beraten und der Öffentlichkeit präsentieren. Seit 1994 hat es keine umfassenden Neuerungen gegeben. Daher war es dringend notwendig, das Regelwerk an die heutige Zeit und die digitalen Entwicklungen der letzten Jahre anzupassen.

Über 50.000 Bundespolizistinnen und -polizisten sorgen für unsere Sicherheit an den deutschen Grenzen, an den Flughäfen und Bahnhöfen. Sie sind auch zuständig für den Schutz des Bundeskanzleramts und anderer Regierungsgebäude. Daher dürfen die Eingriffsgrundlagen und Befugnisse der Bundespolizei nicht hinter denen der Länderpolizeien zurückstehen, bleiben aber auf ihre originären Zuständigkeiten begrenzt.

Einen Schwerpunkt des Entwurfs bilden die zusätzlichen Befugnisse im Bereich der Telekommunikation wie beispielsweise die Möglichkeit des Abhörens der verschlüsselten Kommunikation (Quellen-TKÜ). Diese Befugnis begrenzen wir eng und auf die Zuständigkeit der Bekämpfung des Menschenhandels und der Schleuserkriminalität. Auch für den Schusswaffengebrauch durch die Bundespolizei schaffen wir eine rechtssichere Grundlage, neben vielen Verbesserungen für die Polizeipraxis.

Im März werden wir das Gespräch mit Experten suchen und unseren Entwurf öffentlich diskutieren. Ein wichtiges Projekt unseres Koalitionsvertrages wird damit endlich umgesetzt und unsere Bundespolizei damit gestärkt.“