Michaela Engelmeier, sportpolitische Sprecherin;
Dagmar Freitag, Berichterstatterin:

Der Gesetzentwurf für ein Anti-Doping-Gesetz im Sport wurde heute in 2./3. Lesung im Bundestag verabschiedet. Er enthält zahlreiche strafrechtliche Regelungen und unterstützt den Sport in seinem Kampf gegen Doping.

„Das neue Anti-Doping-Gesetz ist verabschiedet und soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Seit vielen Jahren fordern wir gesetzliche Maßnahmen im Kampf gegen Doping – denn tatsächlich hat es der organisierte Sport bislang nicht aus eigener Kraft geschafft, sich vom Doping zu befreien.

Mit dem Gesetz liegt ein Paradigmenwechsel im Kampf gegen Doping vor. Nicht mehr allein das Umfeld, sondern auch die dopenden Athleten selbst stehen zukünftig im Fokus der Ermittlungen. Zum weiteren Schutz der fairen und sauberen Sportlerinnen und Sportler bietet das Gesetz jetzt auch Strafverfolgungsbehörden effektive Ermittlungsmöglichkeiten.

Das Gesetz stärkt den organisierten Sport insgesamt. Die Sportgerichtsbarkeit wird nicht beeinträchtigt, denn Strafprozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit können sich künftig ergänzen. Das nationale und internationale System der Schiedsgerichtsbarkeit im Sport kann schnell reagieren, die Praxis hat sich grundsätzlich gut bewährt.

Damit haben wir eine weitere Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt.

Im nächsten Schritt folgt ein Gesetz gegen Spielmanipulation und Wettbetrug. Diese beiden Gesetze bilden in Kombination mit einer ausgewogenen Förderung und mehr Prävention die Grundlage für einen erfolgreichen Spitzensport in Deutschland.“