Die SPD ist die erste politischep Kraft im Deutschen Bundestag, die eine umfassende Positionierung zur UN-Behindertenrechtskonvention vorlegt. Menschen mit Behinderung haben das Recht, an allen Aspekten der Gesellschaft von Anfang an und gleichberechtigt teilzuhaben. Menschenrechte sind nicht erst ab einer bestimmten Betroffenenzahl umzusetzen sondern gelten grundsätzlich, erklären Anette Kramme und Silvia Schmidt.
Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde 2009 ratifiziert und muss nun umgesetzt werden. Sie bringt die menschenrechtliche Perspektive in die Behindertenpolitik ein und formuliert politische Ziele und Verpflichtungen für den Gesetzgeber und die Zivilgesellschaft, aber auch individuelle Rechte. Die SPD ist die erste politische Kraft im Deutschen Bundestag, die eine umfassende Positionierung zur UN-Behindertenrechtskonvention vorlegt.
Die Bundesregierung hatte den Nationalen Aktionsplan für März 2011 angekündigt, bisher liegt nur ein Referentenentwurf vor, der von den Betroffenen weitgehend abgelehnt wird. Menschen mit Behinderung haben das Recht, an allen Aspekten der Gesellschaft von Anfang an und gleichberechtigt teilzuhaben. Menschenrechte sind nicht erst ab einer bestimmten Betroffenenzahl umzusetzen sondern gelten grundsätzlich.
Das Positionspapier der SPD ist aus Anhörungen mit Experten und Verbänden entstanden und hat die Betroffenen in den Mittelpunkt gerückt. Eine zentrale Forderung des Positionspapieres ist es, Menschen mit Behinderung aus der Abhängigkeit der Sozialhilfe heraus zu holen und soziale Inklusion zu verwirklichen. Dafür wollen wir die Eingliederungshilfe der Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch Zwölf) in das Gesetz für Rehabilitation und Teilhabe (Sozialgesetzbuch Neun) holen. Dieses Gesetz hat die SPD 2001 geschaffen und wird es auf Basis der UN-Konvention weiterentwickeln.
Wir müssen die Betroffenen und ihre Bedarfe in den Blick nehmen und endlich weg kommen vom alten Fürsorge-System hin zu sozialer Teilhabe und Inklusion. Die sozialen Teilhabeleistungen müssen daher einkommens- und vermögensunabhängig sein, denn Teilhabe darf nicht zur Armut führen. Eine Bundesbeteiligung an den Leistungen zur sozialen Teilhabe in Form eines Bundesteilhabegeldes wollen wir auf Umsetzbarkeit prüfen.
Wir brauchen umfassende Barrierefreiheit, damit Wohnen mitten in der Gemeinde statt in Heimen möglich wird. Behinderung ist eine gesellschaftliche Normalität und sollte deshalb auch nicht in Sondereinrichtungen anzutreffen sein. Wir fordern grundsätzlich diskriminierungsfreie Beförderung in allen Verkehrsbereichen und Barrierefreiheit auf allen Bahnhöfen, unabhängig von der Zahl der Fahrgäste.
In allen Bereichen ist Inklusion Leitgedanke - die selbstverständliche Einbeziehung der Betroffenen von Anfang an. In der Schule, in der Arbeitswelt, zu Hause oder in der Öffentlichkeit. Überall sollen Menschen mit Behinderung teilhaben. Um selbstbestimmt leben zu können, ist die Sicherstellung Persönlicher Mobilität und die Versorgung mit menschlicher und tierischer Assistenz genau so wichtig wie Barrierefreiheit.
Inklusion beginnt im Kindesalter. Wenn Kinder mit und ohne Behinderung wieder lernen wie selbstverständlich gemeinsam aufzuwachsen, dann ist die Integration im Erwachsenenalter überflüssig. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, wollen wir alle Leistungen für Kinder mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenfassen.
Die staatliche Förderung für Bauvorhaben soll generell an Barrierefreiheit gekoppelt werden, um nachhaltige Investitionen zu garantieren. Das KfW-Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" muss weiterentwickelt und aufgestockt werden. Wir brauchen ein Programm zur Förderung der Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden und eine Strategie für einen barrierefreien Tourismus, der auch die Bedarfe unserer älter werdenden Gesellschaft in den Blick nimmt.