Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald ist die bisherige "Bäderregelung", wonach an bis zu 44 Sonntagen im Jahr Geschäfte in Urlaubsorten in Mecklenburg-Vorpommern von 11.30 Uhr bis 18.30 Uhr öffnen durften, aufgehoben. Ähnliche Regelungen gab es auch in anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der Fragestunde des Bundestages von der Bundesregierung ein konzertiertes Vorgehen mit den Ländern gefordert, welches die Interessen von Tourismusbranche und Beschäftigte in Einklang bringen soll. Berechtigte Interessen haben nicht nur Urlauber, Gewerbetreibende und Beschäftigte, sondern auch die Kirchen, die einen Tag der Ruhe in der Woche erwarten. Diese Interessen müssen in einen Ausgleich gebracht und am Ende gerichtsfeste Regelungen geschaffen werden. Hier hätte die Bundesregierung als Moderator zwischen den verschiedenen Akteuren aktiv werden können. Doch im Bundestag war davon nichts zu hören - im Gegenteil: das Bundeswirtschaftsministerium zog sich auf lediglich formale Argumente und die Zuständigkeit der Länder zurück. Es ist nicht verboten, gerade in dieser sensiblen Frage mit den unterschiedlichen Interessenvertretern zu reden. Am Ende muss eine akzeptable Lösung her, die Arbeitsplätze in Urlaubsregionen sichert, dem Ruhebedürfnis von Menschen entgegenkommt, aber auch Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Ländern durch unterschiedliche Regelungen verhindert. Dies wäre die Stunde der Bundesregierung, aktiv zu werden und bei dieser Frage zu vermitteln.
Lösungen müssen schnell gefunden werden. Die Tourismusbranche ist von dem Urteil kalt erwischt worden und hatte für diese Saison schon geplant. Gerade für strukturschwache Regionen, die fast ausschließlich von Tourismus leben, ist das ein schwerer Schlag.