Die vom Bundesfinanzministerium verhandelte Lösung für die deutsch-schweizerischen Steueraltfälle ist nichts anderes als ein Ablasshandel: Wer über viele Jahre bis heute mithilfe der Schweizer Banken massiv deutsche Steuern hinterzogen hat, dem soll jetzt unter Zahlung einer einmaligen Pauschale Legalität geschenkt werden. Mit Steuergerechtigkeit hat ein solcher exklusiver „Sündenerlass“ nichts zu tun, kritisiert Joachim Poß.

 

Die vom Bundesfinanzministerium für die Bundesregierung verhandelte Lösung für die deutsch-schweizerischen Steueraltfälle ist nichts anderes als ein Ablasshandel: Wer über Jahre und Jahrzehnte bis heute mithilfe der Schweizer Banken massiv deutsche Steuern hinterzogen hat, dem soll jetzt unter Zahlung eines pauschalierten Einmalbetrages Legalität geschenkt werden.

 

Mit Steuergerechtigkeit hat ein solcher exklusiver "Sündenerlass" nichts zu tun. Es ist zudem ungewiss, ob eine solche Regelung überhaupt mit der deutschen Verfassung vereinbar ist. Mit guten Gründen hat die SPD eine gesonderte Amnestie für die Kapitalflucht in die Schweiz, bei der die Steuertäter anonym und straflos bleiben, immer vehement abgelehnt.

 

Auch wenn der Kampf gegen internationale Steuerhinterziehung Pragmatismus erfordert: Irgendwo liegt eine Grenze, die nicht überschritten werden darf.

 

Hier soll eine Privilegierung gerade hochvermögender Steuerstraftäter durchgezogen werden, die auch durch den eventuell erzielbaren fiskalischen Ertrag eigentlich nicht zu rechtfertigen ist: Kriminelle Energie, die sich nach wie vor auslebt, darf nicht belohnt werden, sondern muss bestraft und eliminiert werden.

 

Es ist nicht Aufgabe der deutschen Regierung und des Bundesfinanzministers, das Geschäftsmodell der Schweizer Banken zu retten.