Christos Pantazis, zuständiger Berichterstatter:

Der Kabinettsbeschluss zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz liegt vor. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren für die tiefgreifendste Reform der stationären Versorgungen der letzten zwei Jahrzehnte. Der Paradigmenwechsel in der Finanzierung der Krankenhausversorgung fördert die Patienteninteressen und stärkt die Gesundheitsversorgung.

„Mit der Krankenhausreform werden wir die Finanzstrukturen der stationären Versorgung mithilfe der Einführung einer weiteren Säule bestehend aus erlösunabhängigen Vorhaltepauschalen entscheidend stärken.

Indem wir hierdurch den ökonomischen Druck auf die Krankenhäuser reduzieren, sorgen wir nicht nur für eine am Patienten ausgerichtete Gesundheitsversorgung. Wir entlasten zugleich auch die stationär Beschäftigten erheblich. Angesichts des Fachkräftemangels sowohl im pflegerischen als auch ärztlichen Bereich stärken wir mit dieser Reform auch die Attraktivität des Arbeitsplatzes Krankenhaus.

Durch Einführung von medizinisch fachlichen Leistungsgruppen und entsprechender Mindeststrukturvorgaben verbessern wir durch Spezialisierung die Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten entscheidend, da in Zukunft nicht alle Kliniken aus ökonomischen Gründen alle Leistungen mehr anbieten werden müssen.

Neben der Vorhaltevergütung, die künftig erlösunabhängig 60 Prozent der bisherigen Vergütung ausmachen wird, stellt die Einführung sogenannter sektorenübergreifender beziehungsweise sektorenverbindender Versorgungseinrichtungen den Nukleus dieser Reform dar. Damit wird die wohnortnahe und bedarfsgerechte gesundheitliche und pflegerische Versorgung insbesondere im ländlichen Raum sichergestellt.“