Ana-Maria Trăsnea, zuständige Berichterstatterin:
Heute berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Freiwilligen-Teilzeitgesetz. Freiwillige können dann künftig ihren Dienst ohne Nachweis in Teilzeit leisten. Sie können zudem mehr Taschengeld und einen Mobilitätszuschlag erhalten. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das Gesetz, denn es bringt Verbesserungen für die rund 100.000 Menschen, die in Deutschland jährlich einen Freiwilligendienst leisten.
„Freiwilligendienste leisten einen bedeutenden Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Mobilitätspauschale, die Möglichkeit, einen Dienst künftig ohne Nachweis in Teilzeit zu leisten, und die Anhebung der Taschengeldobergrenze sind wichtig, um die Vielfältigkeit der Freiwilligendienste zu sichern.
Alle, die einen Freiwilligendienst leisten möchten, sollen ein gutes Angebot erhalten. Unabhängig vom Elternhaus und vom Schulabschluss. Unser Ziel ist es, dass junge Menschen Berge versetzen können mit ihrem freiwilligen Engagement.
Mit dem Gesetz erhöht sich auch die Obergrenze für das Taschengeld: Es kann von derzeit 438 Euro auf 584 Euro monatlich steigen, das sind 146 Euro mehr. Zusätzlich dürfen die Einsatzstellen künftig Mobilitätszuschläge zahlen, die nicht auf das Taschengeld angerechnet werden. Die hohe Qualität der pädagogischen Begleitung soll auch künftig gesichert bleiben.
Mit besseren Angeboten und dem Abbau bürokratischer Hürden wollen wir auch weiter die Lebenslage junger Menschen im bürgerschaftlichen Engagement stärken. Dafür machen wir uns in den parlamentarischen Beratungen stark.“