Michael Groß, zuständiger Berichterstatter:

Das Bundeskabinett hat heute die Gesetzentwürfe zur Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse sowie zur Verteilung der Maklerkosten beschlossen. Die Reform geht über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinaus. Die SPD-Fraktion begrüßt das.

„Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss konnte die SPD einen weiteren Erfolg für bezahlbare Wohnungen und für den günstigeren Erwerb von Eigentum gerade für junge Familien umsetzen.

Wir verlängern die Regelungen zur Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre. Mehrere Studien belegen, dass die Mietpreisbremse wirkt. Sie schützt Mieterinnen und Mieter vor rasant steigenden Mieten. Der Markt schafft kein soziales Mietrecht. Deswegen muss der Staat gegensteuern. Die Verlängerung um weitere fünf Jahre bis zum 31.12.2025 wird weiterhin dazu beitragen, dass Mieten in angespannten Wohnlagen nicht ungehemmt steigen können. Darüber hinaus verschärfen wir die Mietpreisbremse. Zu viel gezahlte Miete kann danach rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses bis zu 30 Monate zurückgefordert werden. Zurzeit gilt dies erst ab dem Zeitpunkt einer Rüge. Damit schaffen wir mehr Gerechtigkeit am Mietwohnungsmarkt und stärken die Rechte der Mieterinnen und Mieter.

Mit dem zweiten Gesetzentwurf werden wir die Nebenkosten beim Erwerb von Wohnimmobilien auf Seiten der Käuferinnen und Käufer senken. Bislang ist es oft so, dass Käufer einer Wohnimmobilie die Kosten für den Makler vollständig übernehmen müssen. Wir ändern das. Mit der Gesetzesänderung müssen Käufer die Maklerkosten maximal zur Hälfte tragen. Die zweite Hälfte zahlt der Verkäufer. Damit sparen vor allem junge Familien spürbar bei den Nebenkosten.

Die neue Bundesjustizministerin legt einen klaren Schwerpunkt auf die Stärkung des sozialen Mietrechts. Wir dämpfen damit künftige Mietpreissteigerungen. Darüber hinaus wird dies auch spürbare Auswirkungen auf Vergleichsmieten haben, die Grundlage für Regelungen zur Kappungsgrenzen und Mietpreisbremse sind. Das senkt schließlich auch Mieten im Bestand.

Mit der Reform setzt das SPD-geführte Bundesjustizministerium einen weiteren Beschluss des Wohngipfels der Bundesregierung um und geht über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinaus.“