Gerold Reichenbach, zuständiger Berichterstatter:

In langen und harten Verhandlungen ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, das hohe deutsche Datenschutzniveau in Deutschland zu sichern. Heute wird in 2./3. Lesung das Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU beschlossen.

„Wir haben es geschafft, dass die Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft darauf vertrauen können, dass ihr Grundrecht auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten gewährleistet wird. Gerade gegenüber den Betroffenen und Verbrauchern war es uns wichtig, dass ihre Rechte auf Auskunft, Benachrichtigung und Löschung nicht geschmälert werden.

Es ist hier gelungen noch deutlich nachzubessern und die wesentlichen Kritikpunkte gegenüber dem Entwurf auszuräumen. So haben wir etwa die Ausnahmen bei den Rechten der Betroffenen auf wenige und konkret gefasste Fälle beschränkt, bei denen es um den Schutz von Kleinunternehmen mit rein analoger Datenverarbeitung geht. Wir schützen damit die Verbraucher vor den großen Datenkraken ohne vom kleinen Bäckerladen sinnlosen Aufwand zu fordern.

Es ist mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und dem jetzt verabschiedeten deutschen Anpassungsgesetz eine weitest gehende Harmonisierung des Datenschutzrechts in Europa gelungen. Damit erhalten die Bürgerinnen und Bürger ein effektives Instrument zur Durchsetzung ihrer Rechte und die Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen auf europäischer Ebene. Das deutsche Datenschutzgesetz wird eines der ersten sein und Vorbildcharakter für viele andere europäische Staaten haben. Gleichzeitig haben wir einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit geleistet. Die Unternehmen haben ausreichend Zeit, sich bis zum Inkrafttreten am 25. Mai 2018 auf die neuen Regeln einzustellen.

Zuletzt ist es der SPD gelungen auch den guten Verbraucherschutz in Deutschland fortzusetzen: Beim sogenannten Scoring und bei Bonitätsauskünften müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher auch künftig keine Angst vor willkürlichen Entscheidungen haben. So darf beispielsweise niemandem ein Handyvertrag verwehrt werden, nur weil er in einer bestimmten Gegend wohnt.“