Michael Groß, zuständiger Berichterstatter:

Heute hat das Bundeskabinett das Mieterschutzgesetz verabschiedet. Es ist ein wichtiger Beitrag, um Rechte der Mieterinnen und Mieter zu stärken, sie vor Verdrängung zu schützen und die finanziellen Folgen von Modernisierungen zu verdrängen. Ziel ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2019.

„Bezahlbares Wohnen ist mittlerweile die soziale Frage, die Menschen auch jenseits von Großstädten bewegt. Es ist gut, dass der heute von Bundesjustizministerin Katarina Barley vorgelegte Gesetzentwurf dazu beitragen wird, Wohnen wieder bezahlbar zu machen und Menschen damit in ihrem angestammten Wohnumfeld bleiben können, auch wenn saniert wurde. Wir werden alles daran setzen, dass der verbesserte Schutz von Mieterinnen und Mietern zum 1. Januar 2019 in Kraft treten kann.

Mit der heutigen Entscheidung des Bundeskabinetts stärken wir die soziale Funktion des Mietrechts. Wohnungen sind keine Spekulationsobjekte. Wir verbessern die Mietpreisbremse, damit sie schneller und einfacher wirken kann. Vermieter müssen demnach erstmals die Vormiete offenlegen. Das schafft die notwendige Transparenz, die bislang fehlt. Wir senken die Umlagefähigkeit bei Modernisierungen von derzeit 11 auf 8 Prozent. Es muss Schluss sein damit, dass Vermieter gerade auch ältere Menschen bewusst aus ihren Wohnungen herausmodernisieren, indem ihnen zum Beispiel wochenlang das Wasser abgestellt wird. Wir führen empfindliche Geldbußen ein, die die Vermieter bei solch einem Verhalten sanktionieren. Verdrängung ist mit der SPD nicht zu machen. Mieten und Wohnen kann man eben nicht allein dem Markt überlassen. Wohnen ist keine Ware.

Mit dem neuen Mieterschutzgesetz, den zusätzlichen Haushaltsmitteln für die Stärkung der sozialen Wohnraumförderung, dem neuen Baukindergeld und weiteren Abschreibungen beim Wohnungsneubau schaffen wir das notwendige Ziel, Mieter besser vor Wucher und Verdrängung zu schützen und unterstützen gleichzeitig einen stärkeren Neubau und die Modernisierung von Wohnungen.

Der Gesetzentwurf kommt jetzt in den Deutschen Bundestag. Als SPD-Bundestagsfraktion halten wir die Forderung aufrecht, dass der Betrachtungszeitraum beim Mietspiegel deutlich über die bisher angedachten vier Jahre hinaus liegen muss. Die SPD-Bundestagsfraktion plädiert auch für eine flächendeckende Geltung der Absenkung der Modernisierungsumlage. Offenbar ist dieses Problem endlich auch beim Koalitionspartner angekommen. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, das neue Bestellerprinzip bei Mietwohnungen auch auf Immobilienkäufe auszudehnen. Damit würden insbesondere die Kaufnebenkosten für junge Familien, die Eigentum erwerben wollen, gesenkt.“